im großen Stil
EU-Kontext
In der EU gelten für alle Mitgliedsstaaten die gleichen qualitativen Anforderungen an das Trinkwasser. Diese sind zentral in der EU Trinkwasser-Richtlinie (RL 2020/2184) geregelt.
In Österreich sind die Vorgaben bundesweit in der Trinkwasserverordnung (BGBl II Nr. 304/2001 i.d.g.F) umgesetzt.
In der EU wird das Trinkwasser aus dem Grundwasser und Oberflächenwasser bezogen. Um dieses Gut zu schützen, hat die Prüfung und Überwachung der Wasserressourcen Priorität. Grundlage dafür bildet die EU Wasserrahmen-Richtlinie (RL 2013/480). Die EU Wasserresilienz-Strategie trägt den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung und hat zum Ziel die Wasserwirtschaft zukunftsfit zu gestalten.
Was bei der Einhaltung der Trinkwasserqualität zu beachten ist
Die in der EU-Trinkwasserrichtline festgelegten Qualitätsstandards müssen von jedem Trinkwasserversorger innerhalb der EU eingehalten werden. Sie stellen Anforderungen in Form von mikrobiologischen und chemischen Parametern. Die Daten zur Einhaltung dieser Parameterwerte werden im EU-Trinkwasserbericht festgehalten. Der österreichische Trinkwasserbericht ist hier nachzulesen.
Überwachungsprogramme zur Trinkwasserqualität werden dezentral von den Mitgliedsstaaten selbst durchgeführt. Sie müssen an die spezifischen Merkmale des Wasserversorgungsgebietes angepasst werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Trinkwasserqualität in der EU allgemein sehr gut ist. Die meisten Mitgliedsstaaten berichten bei den großen Versorgungsanlagen (mehr als 5000 versorgte Einwohner) bezüglich der Einhaltung der mikrobiologischen und chemischen Parametern Quoten zwischen 99 % und 100 %. Kleinere Versorgungsanlagen bewegen sich bei den mikrobiologischen Parametern zwischen 90 % und 100 %. Bei den chemischen Parametern ist die Quote annähernd gleich.
Durchschnittlicher Wasserbedarf pro Kopf und Durchschnittlicher Wasserbedarf pro Haushalt auf EU-Ebene. Link zu EUREAU „Water in Figures“ aus dem Jahr 2026.
Quelle: EUREAU 2026