Richtlinien & Anforderungen
Unser Trinkwasser unterliegt genau festgelegten Qualitätskriterien, die in der Trinkwasserverordnung definiert sind. Die Verordnung basiert auf der EU-Trinkwasserrichtlinie und regelt nicht nur die Qualität, sondern auch welche Untersuchungen zu welchen Zeitpunkten durchgeführt werden müssen.
Damit Wasser als Trinkwasser kategorisiert werden kann, dürfen Mikroorganismen und bestimmte Stoffe nur in einer Anzahl und Konzentration enthalten sein, die für den menschlichen Körper keine potentielle Gefährdung darstellen. Das wird natürlich regelmäßig von Betreibern von Trinkwasserversorgungsanlagen kontrolliert, und AbnehmerInnen einmal im Jahr über die aktuelle Trinkwasserqualität informiert, via Wasserrechnung, Informationsblättern der Gemeinde oder online.
Zusätzlich zur Trinkwasserverordnung gibt es in Bezug auf die Organisation der Trinkwasserversorgung in jedem Bundesland eigene Landesgesetze. Ein weiterer wichtiger Leitfaden für die geltenden Qualitätsansprüche ist das österreichische Lebensmittelbuch.
Das österreichische Lebensmittelbuch
Das österreichische Lebensmittelbuch (ÖLMB) oder auch „Codex Alimentarius Austriacus“ wird seit über 100 Jahren als ergänzender Leitfaden zum Erhalt der Trinkwasserqualität herangezogen. Das Kapitel B 1 „Trinkwasser“ des österreichischen Lebensmittelbuches (ÖLMB) erläutert die Qualitätskriterien für Trinkwasser und beinhaltet Ergänzungen, die zum Teil über die Verordnung hinausgehen. Das ÖLMB (Codex Alimentarius Austriacus) findet seine gesetzliche Verankerung im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Es stellt den Stand des hygienischen und technischen Wissens dar.