Mikrobiologischer Trinkwasserbericht

Der Trinkwasserbericht  für Österreich bestätigt den Betreibern von öffentlichen Trinkwasser-Versorgungsanlagen eine sehr gute Trinkwasserqualität. Die Qualitätsparameter, die in der Trinkwasserverordnung (TWV)  geregelt sind, werden zu 99% eingehalten.

Bei den Untersuchungen wurden nur öffentliche Wasserversorgungsunternehmen berücksichtigt, die mehr als 1.000 m³ Wasser pro Tag abgeben. Kleine Einzelwasserversorgungen, wo das Wasser z.B. nur in der Familie gebraucht wird, werden im Bericht nicht berücksichtigt.

Mikrobiologische Untersuchungen

Das Trinkwasser wird in Österreich regelmäßig nach dem Vorsorgeprinzip mikrobiologisch untersucht.
Die Vorgaben für mikrobiologische und chemische Parameter in Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung  geregelt. Sie berücksichtigen dabei das Vorsorgeprinzip* und beruhen auf den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen (WHO). Nach diesen Vorgaben muss Trinkwasser in natürlichem Zustand, oder nach Aufbereitung, dazu geeignet sein, ein Leben lang ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet werden zu können.

Trinkwasser darf daher nicht Bakterien, Viren und Parasiten in einer Anzahl enthalten, die eine potenzielle Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt. Da der umfassende Nachweis mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist, wird Trinkwasser routinemäßig auf das Vorhandensein von Indikatororganismen (Eschericia coli, Intestinale Enterokokken) untersucht. Diese Indikatororganismen weisen auf eine Verunreinigung des Trinkwassers hin.

Im Unterschied dazu stehen die Indikatorparameter laut TWV. Diese können sowohl sensorische, chemische, physikalische als auch mikrobiologische Untersuchungsparameter sein. Sie stellen eine erweiterte Charakterisierung der Trinkwasserqualität dar.
Im Jahr 2021 entsprachen 99,2% der mikrobiologischen Proben den qualitativen Anforderungen, um als Trinkwasser genutzt zu werden.
So waren beispielsweise bei dem Bakterium „Eschericia coli“ 99,8% der Proben in Ordnung. Nur 15 von 8.693 Proben nicht in Ordnung (0,17 %).

Bei dem Bakterium Intestinale Enterokokken waren 99,7 % in Ordnung. Von den 8.693 Proben haben lediglich 28 nicht entsprochen, das sind 0,32 %.

Eigenkontrolle in der Trinkwasserversorgung

Das Österreichische Lebensmittelrecht (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG) enthält das „Prinzip der Eigenverantwortung“, das bei Wasserversorgungsunternehmen nach der TWV durch eine umfassende Eigenkontrolle wahrgenommen werden muss.

Die Trinkwasserverordnung (TWV) regelt neben der Qualität auch die Überwachung von Trinkwasser. Nach der TWV „hat jeder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage seine Anlage dem Stand der Technik entsprechend zu errichten, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative Beeinflussung des Wassers hintangehalten wird.

Im Rahmen ihrer Eigenverantwortung lassen Betreiber von Wasserversorgungsanlagen das Trinkwasser regelmäßig überprüfen und die Versorgungsanlage überwachen. Mindestens einmal jährlich sind die Kundinnen und Kunden über die Trinkwasserqualität entsprechend zu informieren. Jede Trinkwasserversorgungsanlage ist außerdem fachgerecht von geschulten Personen zu errichten, zu warten und instand zu halten.

In Österreich versorgen rund 5.500 Wasserversorgungsunternehmen 91,8% der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser, das den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Etwa 8,2% der Bevölkerung beziehen ihr Trinkwasser aus privaten Brunnen oder Quellen.

_______________
Online: 28.03.2024, 14:00,  ÖVGW/Valenta
Fotos: ©AdobeStock

 

BEITRAG TEILEN